IHRE GEWERBEABFÄLLE SIND BARES GELD WERT.

Gewerbeabfälle effizient aufzubereiten stellt die Entsorgungsbranche vor große rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Die präzise Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist für alle Marktteilnehmer von entscheidender Bedeutung.

Mit Doppstadts mobil-modularen Aufbereitungskonzepten MMPC sind Sie auf der sicheren Seite. Alle nach diesem Prinzip konzipierten Anlagen
versetzen Sie in die Lage, Gewerbeabfälle rechtssicher und wirtschaftlich zu behandeln. Zudem ist das Anlagenkonzept so flexibel, dass Ihr Betrieb
zeitnah reagieren kann, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern.

DIE ZUKUNFT IST MOBIL-MODULAR.

Robuste Doppstadt Maschinen und bewährte Add-ons kombinieren unsere Experten smart zu einer mobil-modularen Anlage. Alle Maschinen können Sie flexibel in unterschiedlichen Fraktionen nutzen. Auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren Sie schnell, indem Sie die Komponenten der Anlage neu kombinieren. Damit sind Sie für die wirtschaftliche und rechtssichere Aufbereitung Ihrer Gewerbeabfälle bestens gerüstet – egal, welche Herausforderungen in Zukunft auf Sie warten.

NUTZEN SIE UNSERE IDEEN ZU IHREM VORTEIL.

Unter mobil-modularen Aufbereitungskonzepten verstehen wir die Kombination von mobilen Doppstadt Maschinen nach dem Baukastenprinzip. Intelligent kombiniert sind sie in vielen Anwendungen einsetzbar.

EINE INVESTITION, DIE SICH RECHNET.

  • Zukunftssichere Lösungen mit Doppstadts mobil-modularem Aufbereitungskonzept MMPC
  • Flexible Nutzung der Maschinen in unterschiedlichen Fraktionen
  • Schnelle Reaktion auf geänderte Rahmenbedingungen durch neue Kombinationen
  • Geringes Investitionsvolumen
  • Reduktion der Entsorgungskosten um ca. 30–40 %

NUTZEN SIE UNSERE IDEEN ZU IHREM VORTEIL.

Unter mobil-modularen Aufbereitungskonzepten verstehen wir die Kombination von mobilen Doppstadt Maschinen nach dem Baukastenprinzip. Intelligent kombiniert sind sie in vielen Anwendungen einsetzbar. Als Betreiber haben Sie eine Vielfalt an Optionen, um die Anlage exakt Ihren Material- und Volumenströmen anzupassen. Wenn diese sich verändern, können Sie schnell reagieren. Alle Maschinen lassen sich flexibel verfahren und umstellen.

Gewerbeabfall
Fünf Schritte, die Sie weiterbringen.
Das dargestellte Aufbereitungskonzept hält die technischen Mindestanforderungen für Vorbehandlungsanlagen gemäß § 6 Abs. 1 GewAbfV vollumfänglich ein. Jede Anlage besteht aus den gesetzlich vorgeschriebenen Komponenten. Sie werden kundenindividuell zusammengestellt und so konfiguriert, dass Sie das Leistungspotenzial aller Maschinen voll ausschöpfen können.
1

Vorzerkleinerung und Aufschluss des Materials mittels Methor zur dosierten Materialzufuhr für die folgenden Aufbereitungsschritte.

2

Trennung des Materials per SELECTOR 400 in Grob- und Feinkorn. Vergleichmäßigen und Ausbreiten des Materialstroms zur Windsichtung.

3

Handsortierung an einem Band, das in Aufstellung und Anordnung der Stationen variabel ist.

4

Abtrennung des Fe-Anteils via Überbandmagnet am Methor.

5

Stufenlos verstellbarer Windsichter zur Ausbringung der Folien und weiteren 2D-Leichtfraktionen.

  • Gewerbeabfall Anlage 1
  • Video - Gewerbeabfallaufbereitung 1
  • Output Fein
  • SWS Deck + Windsichter
  • Output Windsichter
  • Gewerbeabfall Anlage 2
  • Video - Gewerbeabfallaufbereitung 2

Häufig gestellte Fragen

FAQ’s MMPC Gewerbeabfall – die allgemeinen Fragen zum mobil modularen Aufbereitungskonzept finden Sie unter FAQ’s Allgemein


Das MMPC-Konzept ist so ausgelegt, dass alle fünf technisch relevanten Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung eingehalten werden. Ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen belegt zusätzlich, dass alle Stufen der Gewerbeabfallverordnung eingehalten werden.

NIR-Technik kann je nach Zielstoff, Qualitätsanforderung und Anlagenkonzept ergänzt werden, zum Beispiel durch einen mobilen Sensorsortierer wie den Doppstadt IMS 2. Ob NIR im Einzelfall gesetzlich oder technisch erforderlich ist, sollte anhand der konkreten Anwendung geprüft werden.

Betreiber profitieren von hoher Flexibilität, modularer Erweiterbarkeit, schneller Anpassbarkeit, kalkulierbarem Investitionsrahmen und der Nutzung mobiler Standardkomponenten. Je nach Projekt können zusätzlich kurze Planungs- und Umsetzungszeiten relevant sein.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen den vorhandenen Maschinenbestand, die aktuelle Anlagenkonfiguration und die relevanten Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung. Auf dieser Basis entwickeln wir eine flexible MMPC-Lösung, die sich an neue gesetzliche Vorgaben und veränderte Marktanforderungen anpassen lässt. Die konkrete rechtliche Bewertung sollte projekt- und standortbezogen erfolgen.

Der mobile Einwellenzerkleinerer kann nicht nur für Gewerbeabfall eingesetzt werden, sondern je nach Ausstattung, Werkzeugkonfiguration und Materialeigenschaften auch für weitere Abfallfraktionen wie Altholz, Kunststoffe oder gemischte Baustellenmischabfälle geeignet sein. Doppstadt berät Sie anwendungsbezogen zur passenden Zerkleinerungstechnik und zur optimalen Integration in das MMPC-Anlagenkonzept.

Nach der Behandlung in einer MMPC-Anlage können die erzeugten Fraktionen je nach Inputqualität, Sortiertiefe und Zielqualität beispielsweise als EBS-Vormaterial, in stoffliche Recyclingwege oder in weitere nachgelagerte Aufbereitungsschritte geführt werden. Die tatsächlichen Absteuerungswege hängen vom Material und den Abnehmeranforderungen ab.

Die Eignung einer MMPC-Anlage kann unter anderem für folgende Abfallschlüssel geprüft werden: 

AVV 15 01 06 – Gemischte Verpackungen 

AVV 20 03 01 – Gemischte Siedlungsabfälle 

AVV 20 03 07 – Sperrmüll 

AVV 19 12 12 – Sonstige Abfälle einschließlich Materialmischungen aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 19 12 11 fallen.

Die konkrete Zulässigkeit ist abhängig von Inputmaterial, Genehmigung, Anlagenkonfiguration und Entsorgungs- oder Verwertungsweg und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Doppstadt bietet ein Staubunterdrückungssystem für mobile Maschinen und MMPC-Anlagen an. Der Schaum wird gezielt an staubintensiven Übergabe-, Zerkleinerungs- oder Austragsstellen eingebracht und bindet Staub möglichst nah an der Entstehungsquelle. Ob und in welchem Umfang die Anforderungen aus ABA-VwV, TA Luft oder behördlichen Auflagen erfüllt werden, ist projekt- und standortbezogen zu prüfen.

Das Staubunterdrückungssystem besteht aus folgenden Komponenten: 

  • Schaltschrank (Steuerungs- und Regeleinheit)
  • Schaummischer inkl. 25 m Spiralschlauch
  • Schaumdüse aus Edelstahl
  • Funkfernbedienung
  • Halterung zur Befestigung der Düsenleiste an der Doppstadt Maschine

Eine Nachrüstung ist grundsätzlich möglich und wird anwendungsbezogen geprüft. Der Vertrieb und die technische Integration des Systems beziehen sich derzeit auf Doppstadt-Maschinen. Voraussetzungen sind unter anderem geeignete Anbaupunkte, verfügbare Medienanschlüsse, ausreichend Platz und die sichere Einbindung in das Maschinen- beziehungsweise Anlagenkonzept.

Druckluft- und Wasserversorgung sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs und müssen betreiberseitig bereitgestellt werden. Für den Betrieb sind ein geeignetes Aggregat zur Drucklufterzeugung sowie ein Wasseranschluss erforderlich. Die konkreten technischen Spezifikationen, Anschlusswerte und Anforderungen werden projektbezogen im Angebot oder in der technischen Auslegung definiert.

Die Lieferzeit beträgt voraussichtlich etwa sechs Wochen nach Eingang der schriftlichen Bestellung. Im Rahmen einer MMPC-Anlage richtet sich die Lieferzeit nach der Gesamtplanung, den eingesetzten Anlagenkomponenten und der projektbezogenen Verfügbarkeit.

Die Dauer der Bindewirkung hängt von Material, Staubbelastung, Feuchtigkeit, Witterung, Umschlaghäufigkeit und Prozessführung ab. Je nach Einsatzfall kann die Nachbindewirkung mehrere Stunden bis mehrere Tage anhalten.

In der Regel wird deutlich weniger Wasser benötigt als bei einer klassischen Wasserbedüsung, da der Schaum ein größeres Volumen und eine größere Benetzungsoberfläche erzeugt. Das Mischungsverhältnis wird projekt- und materialbezogen eingestellt; als Richtwert kann ein Verhältnis von etwa 1:100 genannt werden, sofern dies durch die technische Auslegung bestätigt ist.

  • Geringerer Investitionsaufwand im Vergleich zu baulichen Maßnahmen wie Einhausung, Kapselung oder Absaugung, abhängig vom konkreten Anlagenkonzept
  • Gezielte Staubbindung an relevanten Entstehungsstellen; vorhandene Gutachten oder Nachweise sollten projektbezogen herangezogen werden
  • Reduzierter Wasserverbrauch gegenüber klassischer Bedüsung, abhängig von Material, Staubbelastung und Betriebsweise
  • Mögliche Nachbindewirkung des Staubs nach der Behandlung, abhängig von Einsatzfall und Umgebungsbedingungen

Eine pauschale behördliche Freigabe gibt es nicht, da die zuständige Behörde im Einzelfall entscheidet, welche Maßnahmen im jeweiligen Genehmigungs- oder Auflagenkontext anerkannt werden. Das Staubunterdrückungssystem wurde bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt; die Anerkennung sollte jedoch projekt- und standortbezogen mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.

Die Empfehlung ist Trinkwasserqualität. Selbst aufbereitetes Wasser sollte durch den Hersteller individuell freigegeben werden.